Der Ältestenrat muss gemäß Satzung bei Nichtfunktions-fähigkeit des Vorstands tätig werden und hat aus 5 Personen zu bestehen.
1
Paul Ricken
seit 2004
2
Manfred Machein
seit 2008
3
Gerhard Grobbe
seit 2017
4
Hermann Heemann
5
Bernd Wever
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