Der Ältestenrat muss gemäß Satzung bei Nichtfunktions-fähigkeit des Vorstands tätig werden und hat aus 5 Personen zu bestehen.
1
Paul Ricken
seit 2004
2
Gerhard Grobbe
seit 2017
3
Johann Koning
seit 2022
4
Bernd Wever
5
Albert van Tübbergen
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