Über Uns

Über Uns

Der Bürgerschützenverein Uelsen e. V. wurde 1850 gegründet und ist damit der
älteste Verein unserer Gemeinde. Heute zählt er über 1.300 Mitglieder und versteht
sich als lebendige Gemeinschaft, die Tradition, Gemeinschaft und Zusammenhalt
aktiv pflegt.

Ein großes Highlight in diesem Jahr ist unser Jubiläum – wir feiern 175 Jahre Bürger-Schützenverein e.V. Uelsen mit unserem Jubelfest vom 11. bis zum 16. Juli 2025.
Weiteren wichtigen Infos zum Fest findest du in der Kategorie „Schützenfest„.

Unsere Abteilungen – wie z.B. der Spielmannszug, die Spielleute BSV, die Sportschützen,
die IV. Kompanie in historischer Uniform sowie unsere Teams – prägen das aktive
Vereinsleben und stehen für Engagement, Gemeinschaft und gelebte Tradition.

Unser Vereinsleben stärkt das Gemeinschaftsgefühl von Jung und Alt. Tradition wird
bei uns großgeschrieben – von historischen Formationen bis zur Nachwuchsarbeit.
Dabei freut sich nicht nur der Vorstand über jedes neue Mitglied, das sich in unsere Schützenfamilie einbringt.

Zeitstrahl der Geschichte unseres Vereins

Noch mehr Infos zur Geschichte unseres Vereins:

1. Der Vorstand und der Festausschuß haben sich in diesen 25 Jahren alle erdenkliche Mühe gegeben, um das Niveau und den Volksfestcharakter des Uelsener Volks- und Schützenfestes auf dem bisher erreichten Stand zu halten – diese Bemühungen können durchaus als gelungen bezeichnet werden.Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die mehrfachen Verpflichtungen des Musikvereins Alstätte, der Stadtkapelle Ahaus und der Bundeskapelle Reith im Alpbachtal (Tirol). Diese hervorragenden Orchester brachten uns so manchen musikalischen Leckerbissen zu Gehör. Mit den Musikern aus Reith verbindet uns seit Jahren ein freundschaftliches Verhältnis.Seit Jahrzehnten schon bestehen auch freundschaftliche Bande mit  den Nachbarvereinen Neuenhaus, Lage und Tubbergen (NL). Diese gutnachbarschaftlichen Beziehungen werden in jedem Jahr durch gegenseitigen Besuch der Kommersabende erneut unter Beweis gestellt. Diese Besuche sind mittlerweile zu einer lieben Tradition geworden.Im Jahre 1986 wurde die „Historische 4. Kompanie des Bentheimer Landwehrbataillons von 1814“ aus der Taufe gehoben. Die Idee zur Gründung dieser nach Originalvorbildern ausgestatteten Truppe entstand durch die Begeisterung über die Auftritte einer Tiroler Standschützenformation, die 1985 als besondere Attraktion verpflichtet worden war.

2.   Erstmalig im Jahre 1989 fand an einem Donners- tag die letzte Mitgliederversammlung vor dem Fest unter der Bezeichnung „Schützenappell“ im Festzelt statt. Dieser Schützenappell – übrigens eine Idee unseres Präsidenten Paul Ricken – wird seither all- jährlich am Donnerstag vor dem Fest durchgeführt. Niemand möchte mittlerweile auf diesen Abend, zu dem auch immer eine Musikkapelle verpflichtet wird, verzichten. An diesem Abend wird an die anwesenden Schützenbrüder appelliert, an den bevorstehenden Festtagen die vorgeschriebene Kleiderordnung zu beachten und zu den festgesetzten Uhrzeiten pünktlich zu erscheinen. Außerdem werden die für Sonder- aufgaben eingeteilten Kameraden aufgefordert, diese Aufgabe korrekt und gewissenhaft wahrzunehmen. Des weiteren findet an diesem Abend eine größere Anzahl verschiedener Ehrungen statt. Nachdem bis 1991 der Königsthron und die Vereinsfahne vom historischen Rathaus eingeholt wurden, ist ab 1992 aus Platzgründen das Hotel Groß zur „Königs-Residenz“ umfunktioniert worden. Zu dieser all- jährlichen großartigen Zeremonie findet sich stets eine stattliche Anzahl von Zuschauern aus nah und fern ein. Eine neue Vereinsfahne wurde 1996 angeschafft, die bisherige aus dem Jahre 1906 stammende Fahne hatte altersbedingte Verschleißerscheinungen. Die neue Vereinsfahne aus Brillantsamt zeigt auf der grün- farbenen Seite das Uelsener Wappen und den Text „Bürger-Schützenverein Uelsen von 1850“. Auf der weißen Seite der Fahne sind das Alte Rathaus und der neue Ratstrakt als Motive aufgestickt. Oben sind jeweils zwei alte Gewehre der „Historischen 4. Kompanie“ und zwei Gewehre heutiger Zeit abgebildet. Aufgestickt ist auch der Beginn der Nationalhymne: „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

3.   Bedingt durch die engen Platzverhältnisse auf dem Nackenberg wurde von der Gemeinde Uelsen ein neuer Festplatz geschaffen. Hierbei haben auch eine Vielzahl von Schützenbrüdern erhebliche Eigenleistungen durchgeführt. Erstmals im Jahre 1993 wurde das Uelsener Volks- und Schützenfest auf diesem Festplatz gefeiert. Dieser neue Platz, inzwischen mit einem vorschriftsmäßigen Sanitär- und Toilettengebäude versehen, wurde von der Bevölkerung gut angenommen. Auch der Bürger-Schützenverein fühlt sich dort wohl. An unserem diesjährigen 150jährigen Jubelfest werden ca. 1000 Schützen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim erwartet. Vorstand und Festausschuss werden erhebliche Vorbereitungen treffen, um diese Festtage für alle Besucher aus nah und fern zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

(aus der Festschrift 150 Jahre Bürgerschützenverein)

1956 wurde erstmalig ein zweiteiliges Zelt aufgestellt. 1957 wurde der Vorstand und Thron vom Nachbarverein Neuenhaus zum Kommers eingeladen. Ab diesem Zeitpunkt besuchen die jeweiligen Vorstände von Neuenhaus und Uelsen die gegen- seitigen jährlichen Kommers­abende. 1957 nahm der Verein am Gau-Schützenfest in Osnabrück teil. 1959 wurden Schützenhüte und die ersten Schützenjacken angeschafft. 1961 hat Reefmann und 1963 H. Veddeler einen Schmalfilm vom Schützenfest gedreht. 1963 wurde das Luftwaffenmusikkorps Münster verpflichtet. Nach diesem Zeitpunkt wurden jeweils gute Orchester, wie Bergwerkskapelle Oberaden, Polizeimusikkorps aus Bremen und Wuppertal, Luft- waffenmusikkorps aus Hamburg sowie mehrmals aus Münster, Jugendblasorchester aus Isselburg, englische Militärkapelle und Feuerwehrkapelle aus Neuen- kirchen und Velbert verpflichtet. Der Schüttorfer Musikverein, der in Uelsen immer wieder beliebt ist, hat jahrelang bei Kommers und Nachfeier mit seinen Darbietungen Anklang gefunden. Seit 1972 ist auch der Vorstand und Thron von Lage am Sonnabend bei der Eröffnung des Schützenfestes unser Gast. Der Frühschoppen beim König am Montagmorgen hat in den letzten 10 bis 15 Jahren einen enormen Besuch und ist aus dem jeweiligen Programm nicht mehr wegzudenken.
(Auszug aus Festschrift von 1975)

1.   Wir kommen damit zur 2. Hälfte des Jahrhunderts, auf welches der Verein zurücksieht. Hier sehen wir klarer, die Schriftführer – H. Hesselink, Joh. Dyk, Hölters, Heinr. Kip, H. Meyerink, Herm. Veddeler, Herm. Hesselink und J.H. Brink – haben uns alles getreu aufgezeichnet. Ihre Eintragungen spiegeln die Freude wieder über gelungene Feste, die Sorge wegen Festplatz, Musik und ausstehender Beiträge. Immer höher werden die Ausgaben. Dem König werden ab 1899 statt 15 Mark hinfort 40 Mark für den Königsschuß bewilligt „zum Besten des Vereins, also nicht um seine eigene Tasche zu bereichern“. Im Dezember selbigen Jahres „ist beschlossen: 10 Mark für die Buren in Transvaal aus der Kasse zu nehmen“. Als die Gemeinde daran ging, 1911 auf dem Markt- platz ein neues Denkmal zu errichten, wollte der Verein – außer den privaten Gaben seiner Mitglieder – „sich mit mindestens 100 Mark“ beteiligen. Doch wollte der Kriegerverein seinem Konkurrenten keinen Sitz im Denkmals-Komitee zuerkennen, und so blieben die Schützen abseits stehen. Um ihre patrio- tische Gesinnung zu beweisen, setzten sie an Kaisers Geburtstag gern eine Versammlung an, wobei dann ein Fässchen Bier aufgelegt wurde. In jenen Jahren wurde es nie versäumt, am Gefallenendenkmal auf dem Friedhof einen Kranz niederzulegen, ehe das Fest begann. Eine weitere Eintragung besagt, daß im April „der Lehrer Heinrich Specht einstimmig aufgenommen ist.“ Der Genannte, damals noch nicht stellvertretender Landrat, trank, schoss und feierte in den Jahren fröhlich mit.

2.   Der Festplatz war zunächst bei Harde an der Wilsumer Straße. Wilh. Deppe war 1899 der erste König dieses neuen Abschnittes. Seit 1902 feierte der Verein auf dem Nackenbarg, 1913 bei Gerlink an der Itterbecker Straße, weil das Hülfsamt das Schießen auf dem Nackenbarg nicht mehr erlaubte. Später zog man doch wieder nach hier, erst 1928 wurde hier mit dem Kriegerverein der Schießplatz vorschriftsmäßig ausgebaut.Wurde anfangs stets an einem Wochentag gefeiert, so später an einem Sonntag und Montag, meist Anfang Juli. Die Verbindung mit den Nachbar- vereinen wurde stets eifrig gepflegt, besonders mit Neuenhaus. Bei der Weihe der neuen Fahne 1906 waren die Brudervereine von Neuenhaus, Bentheim, Schüttorf, Lingen und Gildehaus eingeladen. Aber auch die Uelser nahmen gern an Fahnenweihen und Jubelfesten der Nachbarvereine teil, es sei an Schüttorf, Bookholt, Wietmarschen und Lage erinnert. Der Himmelfahrtstag lockte die Schützenbrüder oft ins Grüne, nach Hesingen, Wilsum und Lage. Dabei durften die Spielmöpse, das eifrige Trommler- und Pfeiferkorps, nicht fehlen. Vom Kriegerverein 1903 aufgestellt, hatte es die besten Beziehungen zum Schützenverein, der später viel für seine Ausstattung sorgte. Nachdem die alten Musik-Veteranen (Bremmer, Schoo, Giesbers, Alb. Meistee u. a.) ausgeschieden oder verstorben waren, ist es erfreulich, dass sich wieder jüngere Kräfte fanden, die zur Zeit den Nachwuchs ausbilden.

3.   In all den Jahren war es Sitte, ein Sommer- und ein Winterfest zu feiern. Ersteres, später mit vorangehendem Kommersabend, begann am Sonntag mit festlichem Durchzug, Konzert und Preisschießen, das auch viele Fremde anlockte. Montags früh großes Wecken („Re­veille“) an dem meist nur die Standhaften teilnahmen, anschließend Konzert auf dem Marktplatz, Niederlegung eines Kranzes, Preisschießen. Nachmittags Abmarsch zum Vogel- und Königschießen. Proklamation des neuen Königs. Durchzug durchs Dorf und abends Festball. Aus seiner Erfahrung möchte der Chronist berichten, wie fröhlich es da herging, wie im Morgengrauen ein Bad im Mühlenteich die heißen Gemüter abkühlte und sie zum Werk des Alltags wieder befähigte. Das Winterfest fand am 2. Weihnachtstag in Verbindung mit der Tannenbaumfeier statt. Der Saal konnte kaum die große Kinderschar fassen, die zur Bescherung kam. Sinnige Weihnachtsgedichte und Theaterstücke verschönten den Abend, und manche Erinnerung blieb an ein begeistert aufgenommenes Spiel in einer feiernden Dorfgemeinschaft.Die Verbundenheit mit der Gemeinde zeigte sich, wenn es vor dem Sommerfest hieß, dem Dorf ein grünes Festgewand anzulegen. Wie eifrig waren alle dabei, Girlanden zu winden und Bögen aufzurichten! Anläßlich des Jubelfestes wird dem Verein die wertvolle neue Dorffahne überreicht und geweiht. Ein Juwel ist die köstliche Königskette vom Jahre 1901, die nun 36 Königsschilder in künstlerischer Ausführung trägt. Ihre Glieder tragen die Namen des damaligen Vorstandes. Die Königinnenkette, ein gleichwertes Schmuckstück, ist aus dem Jahre 1933. Die ehemaligen Königinnen stifteten zum diesjährigen Jubelfest ein herrliches Fahnenbanner.

4.   Nach 1933 klingen neue Töne im Protokollbuch auf: Anschluß an den Deutschen Schützenbund, 1935 an den „Reichsbund für Leibesübung“, Leitung „nach dem Führerprinzip“, Opferschießen usw. Das Protokollbuch spiegelt damit ein Stück Zeitgeschichte wieder.In den bösen Kriegsjahren blieb der Verein in steter Verbindung mit den eingezogenen Mitgliedern, er betrauerte viele Gefallene. Die Krisen jener Zeit waren bald überwunden: waren es 1919 noch 40 Mitglieder, so waren es 1924 schon über 200.Willi Heemann, der verdienstvolle heimgegangene Vorsitzende, wußte um den Schlüssel zu einem gesunden Vereinsleben. In seiner Ansprache am 13. Juli 1927 sagte er: „Soll sich jung und alt auf unser schönes Volksfest freuen, so müssen Klassen- unterschiede und Parteihader schweigen. Diesen beiden Unholden müssen wir energisch auf den Leib rücken!

Die Geschichte des Bürgerschützenvereins Uelsen bis 1950 erzählt von Ludwig Sager (verstorbenes Ehrenmitglied)

Die alten Schützenvereine in deutschen Landen sind nicht aus einer Laune der Zeit, aus der Stimmung einer feuchtfröhlichen Stunde entstanden, auch nicht aus dem Bedürfnis, sich in einem neuen Verein zusammenzusetzen: sie wurzeln vielmehr in der Geschichte des Ortes, in einer Zeit, als der staatliche Arm oft nicht ausreichte, dem wachsenden Gemeinwesen den nötigen Schutz zu gewähren. Aus diesem Zwang zum Selbstschutz, zum Zusammenschluss der wehrfähigen jungen Leute, entstand vorzeiten die „Schütterei“, eine Schutzgemeinschaft. Erst in späteren Jahren, als das Hochdeutsche den alten derben Ausdruck „schütten“ verdrängte, kam das Wort Schützenverein auf. Die Verhochdeutschung war nicht immer glücklich. Erinnert sei an ein krasses Beispiel unserer Zeit: von den guten, braven Schütten unserer Flüsse, Bäche, Mühlen macht der Herr Büroschreiber, dem das echte plattdeutsche Wort ein Greuel ist, „Schützen“, er läßt den Müller die „Schützen ziehen“. In alter Zeit, als das Niederdeutsche noch mächtig war, bildeten sich die Schutzgemeinschaften, die „Schüttereien“, später Schützenvereine. So war es in Schüttorf, Altendorf, Wietmarschen und auch in Uelsen. Auf eine lange Tradition schauen diese Vereine zurück. Die Herren Schreiber, oft Ortsfremde, waren nicht damit vertraut, maßten dem unbekannten Brauchtum keine Wichtigkeit bei und ihre Protokoll- bücher bringen wenig darüber. Der Chronist ist meist auf Zufallsfunde angewiesen.

So viel steht fest, daß der Sankt Peterstag, der 22. Februar, für alle alten Gebräuche des Gemeinwesens von größter Bedeutung war. In Uelsen war das ganz besonders der Fall. Da wurden auf dem Rathause die Bürgermeister und Gemeinsleute gewählt, den zuge- zogenen Neubürgern das Bürgerrecht verliehen, ihre Namen in die Bürgerrolle eingetragen, und fröhlich wurde dabei gezecht und getrunken. Die Kalkpfeifen wurden nicht kalt, Qualmwolken hüllten die lustigen Stadtväter ein. Und ganz besonders groß war der Trubel, wenn am Spätnachmittag ein singender Haufen vom „Moosbölt“ gezogen kam, den „Söntepeter- könning“ in der Mitte. Der hatte den Vogel von der Stange geschossen und holte nun vom Rat die ihm zustehenden 2½ Gulden. Mit Hallo gings nach den Häusern der Gewählten, der Dorfprominenten, wo weitere Gaben empfangen wurden. Auch die Jugend machte davon Gebrauch, brachte Ständchen und holte sich das Zehrgeld für den Abend. An diesem fröh- lichen Treiben, das zeitweilig auch mit der Dorfkirmes verbunden war, nahmen nur die Unverheirateten, die Bürgersöhne, teil. Der „Bürgerkapitän“ und der „Fähnrich“ spielten in jener Zeit wohl eine bedeutende und begehrte Rolle, diese Stellen wurden käuflich erworben. Da heißt es in einem vergilbten Protokoll: „Uelsen, 3. März 1803. Die Fähnrichsstelle ist frei geworden durch den Tod von Jan Müller, die Ausver- dingung ist nach üblicher Bekanntmachung gestern geschehen. Höchstbietender blieb Hermann  Kloppenburg zeitlebens für 12 Gulden. Er ist frei von Bürgerlasten.“

Bürger-Schützenverein e.V Uelsen im Jahr 1899:

Das erste Schützenfest nach der Neugründung fand am 22.02.1899 statt. Hier ist diese Aufnahme entstanden.
Das 1. Königspaar waren Wilhelm Deppe und Johanna Ravekes.
Die Personen hinter der Musik gehören dem Schützenverein an.
Die Personen mit den weißen Mützen im Hintergrund sind derSchützenverein Neuenhaus
Die Personen nach rechts mit der Fahne sind der Kriegerverein Uelsen
Die Fahne stammt aus dem Jahr 1895 und hat folgende Aufschriften:
Kriegerverein für das Dorf und Kirchspiel Uelsen 1895
Auf der Seite mit den Farben schwarz-weiß-rot steht der Spruch:
Wir Deutsche fürchten Gott – Sonst Niemand auf der Welt!

Die Aufnahme ist in der Ortsmitte entstanden. Vorne rechts die Bäckerei Vorrink (später auch Gaststätte u.a. Vereinsgaststätte vom SV Olympia Uelsen). Hier war bis in die 1950er Jahre auch das Postamt untergebracht. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen. Dahinter das Haus mit dem dunklen Dach = Gaststätte Storteboom ( später u.a. Helbos / Zoder / Huizing – letzter Wirt war Heine Schomaker. Das Gebäude wurde 1989 abgerissen.  Im Jahr 2019 = Bäckerei Meier.

Als 1807 Jan Cramer stirbt, wird die Bürgerkapitänsstelle frei. Hendrik Korink erwirbt sie für 8 Gulden 15 Stüber. Nach Aufzeichnungen von Dr. Regenbogen aus dem Jahre 1910 haben sich die oben geschilderten Zustände bis etwa 1865 erhalten. Unsere ältesten Vereinsmitglieder sind der begründe- ten Meinung, daß nach 1870 der Sedantag den Süntepeterstag verdrängt hat. Blicken wir aber zunächst noch einmal zurück, so hat es den Anschein, daß die hannoversche Regierung nach 1815, nach der end- gültigen Einverleibung der Grafschaft, dem tollen Treiben am St. Peterstag Einhalt gebot, da auch die alte Form der Gemeindewahlen fortfiel. Aber die Jugend ließ sich das Süntepetersfest nicht nehmen, zog nach dem „Rott“ auf den „Moosbölt“, warf mit Torfklumpen nach dem Vogel und sang abends in den Gassen. Im Revolutionsjahr 1848, als der Freiheit Hauch mächtig durch die Welt zog, wurden auch Uelsens Bürgersöhne wieder wach und wollten ihr Süntepetersfest wieder haben, wollten wieder nach dem Vogel schießen, singen und trinken. Dies Jahr war’s zu spät, aber im kommenden! Rechtzeitig wurde der Dorfdiener mit der großen Dorfschelle durch die Straßen geschickt: Es wird am 22. Februar wieder gefeiert! An dem Tage kam nun eine vorläufige Ordnung zustande, ein Zusammenschluß wenigstens für den Tag. Auf Vogel und Flatterscheibe wurde geschossen, 75 m Abstand. 3 Mark erhielt, wer des Vogels Kopf, 1,50 Mark, wer einen Flügel herunter- holte. 5 Mark für den Hauptschützen, der den ganzen Vogel zu Boden streckte. Der wichtigste Posten war der des Kommandeurs. Da wird Willem Plaßmann genannt, der eigentlich Meier hieß, und der alte, bärtige Wigger, der als gedienter Ulan „Schwadron halt!“ kommandierte, was die Kompanie zu Fuß mit fröhlichem Lachen quittierte.

Die Kugeln wurden vom Büchsenmacher selbst gegossen, die Zündhütchen durften nicht naß werden, man hielt sich streng an der hannoverschen Ladeordnung. In den „Tenten“ (Zelten) vor Röttgers Lokal wurde abends gefeiert und getanzt, die Musik oft weither geholt, man ließ es sich schon was kosten, besonders als Stiepels Derk König war. Dem Zuge voran wehte die Dorffahne mit dem hannoverschen Roß. Mit ihr in der Hand wollten 6 der halbstarken Schützen einmal im Morgengrauen nach dem Fest Neuenhaus stürmen, mit dem man sich verkracht hatte. Aber in Hilten übermannten sie die Strapazen des vorangegangenen Tages und die Frühpost fand sie schlafend im Straßengraben. Das Welfenroß in der Fahne zog nun auf Umwegen über den Mors verschämt wieder nach Uelsen ins Rathaus. Mit dem disziplinlosen jungen Volk wollten die bei den Preußen in der Schule gewesenen Reservisten natürlich nicht auf einer Stufe stehen. Die feierten den 2. September in strammer Ordnung, der Kriegerverein verdrängte den Schützenverein, besonders als eine Autorität wie Dr. Regenbogen dahinter stand. Es war ein Unter- schied, ob ein Schützenbruder oder Kriegervereins- kamerad ihn nachts benötigte.
Aber der alte Geist zwanglosen, geselligen Zusammenseins ließ sich auf die Dauer nicht unterkriegen. Hier finden wir ein wesentliches Merkmal des Schützengeistes, der früheren „Schütterei“, als dörfliche Überlieferung: schlief er auch ein Jahrzehnt, er erwachte immer wieder aus Schlaf und Schlummer. So war es 1899, 1919 und 1949. Der 22. Februar 1849 war nicht vergessen. 50 Jahre später rief man Freunde und Gönner zum Stiftungsfeste zusammen. Damit brach für den Verein ein neuer Abschnitt an. Er gab sich Statuten, die Mitglieder wurden listenmäßig erfasst und waren beitragspflichtig. General- und  Monatsversammlungen bildeten haltende Klammern.

 

Satzung

 

des Bürger-Schützenvereins e.V. Uelsen


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen „Bürger-Schützenverein e.V. Uelsen“ und hat seinen Sitz in Uelsen.
     
  • Der Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer 130065 eingetragen.
     
  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
     
  • § 2 Zweck des Vereins
  • Förderung des Schießsports, der Musik, der Kameradschaft und der dörflichen Gemeinschaft.
     
  • § 3 Mitgliedschaft
  • Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Eintragung in die Vereinsliste. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche unter 18 Jahre können in den Spielmannszug, die Spielleute BSV oder in die IV. Kompanie aufgenommen werden. Diese Mitglieder zahlen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres den halben Beitragssatz. Eine Stimmberechtigung tritt erst ab 18 Jahren ein.
     
  • Die Mitglieder werden dazu angehalten, eine Uniform zu tragen. Die Uniform besteht aus grüner Schützenjacke, schwarzer Hose, schwarzen Socken, weißem Hemd, grüner Krawatte und schwarzen Schuhen.
     
  • Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich in Vorauszahlung erhoben. Die Höhe des Beitrages wird, auf Empfehlung des Vorstandes, in der Mitgliederversammlung beschlossen. Er kann jederzeit geändert werden. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre beitragspflichtiges Mitglied waren, werden beitragsfrei gestellt. Der engere Vorstand kann in besonderen Fällen über eine Beitragsfreiheit entscheiden.
     
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder durch Auflösung oder Aufhebung des Vereins.
     
  • Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er wird zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (31.12.) wirksam. Der Mitgliedsausweis ist abzugeben.
     
  • Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied in grober Weise gegen diese Satzung, gegen Beschlüsse der Vereinsorgane oder gegen die allgemeinen Interessen des Schützenwesens verstoßen hat. Der Ausschluss ist auch zulässig, wenn trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand das Mitglied mit der Zahlung des Beitrages um mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, der dem Mitglied vorher eine angemessene Frist zur Äußerung gibt. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung schriftlich innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Ausschlussentscheidung zulässig. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
     
  • Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins.
     

§ 4 Vorstand

  • Der gemäß § 26 BGB zu wählende Vorstand besteht nur aus dem Präsidenten sowie seinem Stellvertreter. Jeder vertritt den Verein für sich allein.
     
  • Dem engeren Vorstand im Sinne des § 30 BGB gehören an:

    – der Präsident
    – der stellvertretende Präsident
    – der Geschäftsführer
    – der Schriftführer (Protokollführer)
    – der 1. Hauptkassierer
    – der stellvertretende Kassierer
    – der Vorsitzende des Festausschusses
    – der jeweilige König
     
  • Dem erweiterten Vorstand gehören an:

    – der Präsident
    – der stellvertretende Präsident
    – die Ehrenpräsidenten
    – der Geschäftsführer
    – der Schriftführer (Protokollführer)
    – der 1. Hauptkassierer
    – der stellvertretende Kassierer
    – der 1. Kommandeur
    – der 2. Kommandeur
    – der Vorsitzende des Festausschusses
    – der 2. Vorsitzende des Festausschusses
    – der jeweilige König
    – der Vorsitzende des Spielmannszuges
    – der Vorsitzende der Spielleute BSV
    – der Vorsitzende der IV. Kompanie
    – der Vorsitzende der Sportschützen
     
  • Die Vorstandsmitglieder verrichten ihre Arbeit ehrenamtlich. Eine begründete Kostenerstattung ist durch Vorstandsbeschluss möglich.
     
  • Die Mitglieder des Vorstands werden durch Ärmelband und Schulterstücke an ihrer Uniform besonders gekennzeichnet.
     

§ 5 Mitgliederversammlungen

  • Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Vereins wird von Vorstand zu Beginn eines jeden Jahres einberufen. Die Mitglieder sind davon spätestens eine Woche vorher schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu unterrichten.
     
  • Die Tagesordnung muss folgende Punkte umfassen:

    – Geschäftsbericht
    – Entlastung des Vorstands
    – Neuwahlen
    – Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
    – Satzungsänderungen
    – Verschiedenes
     
  • Der Präsident oder dessen Stellvertreter ist Versammlungsleiter. Es ist ein Versammlungsprotokoll zu führen. Dieses Protokoll ist vom Präsidenten, seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
     
  • Unter Punkt Verschiedenes dürfen keine Beschlüsse gefasst werden. Sofern unter Punkt Verschiedenes Beschlussanträge gestellt werden, unterliegen diese, soweit es die Satzung nicht anders vorschreibt, der Zuständigkeit des Vorstands.
     
  • Beschlüsse sind im Protokoll aufzunehmen. Zur Fassung von Beschlüssen ist die absolute Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Von dieser Regelung ist der § 8 ausgeschlossen.
     
  • § 6 Außerordentliche Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen, wenn er dieses für notwendig hält, oder wenn 50 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder die Einberufung einer solchen Versammlung beim Vorstand schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. Für außerordentliche Versammlungen gelten die gleichen Bestimmungen und Befugnisse wie im § 5.
     

§ 7 Wahlen und Abstimmungen

  • Die Wahl des Vorstands ist öffentlich. Eine geheime Abstimmung kann auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag eines Viertels der erschienenen Mitglieder erfolgen.
     
  • Der 1. Präsident, der Geschäftsführer, der 1. Hauptkassierer, der 1. Festausschussvorsitzende, der 1. Kommandeur sowie der 2. Präsident, der Schriftführer, der 2. Kassierer, der 2. Festausschussvorsitzende, der 2. Kommandeur werden jeweils abwechselnd für 2 Jahr gewählt.

     
  • Es ist ein Ältestenrat zu wählen, der aus 5 Personen (Mindestalter 60 Jahre) bestehen muss. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Im Bedarfsfall können Ergänzungswahlen vorgenommen werden. Der Ältestenrat muss bei Nichtfunktionsfähigkeit des Vorstands tätig werden.
     
  • Die Vereinssatzung kann nur mit 2/3-Mehrheitsbeschluss der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
     

§ 8 Auflösung des Vereins

  • Die Vereinsauflösung kann nur mit 2/3-Mehrheitsbeschluss der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
     
  • Sind im angesprochenen Fall nicht 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, so vertagt der Präsident die Versammlung und setzt einen neuen Termin mit mindestens 1 Woche Abstand von der ersten Versammlung an. Die neue Versammlung erfolgt ohne jede schriftliche Einladung und sonstige Ankündigung.
     
  • Einziger Tagesordnungspunkt der neuen Versammlung ist nur die Auflösung des Vereins. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
     
  • Über die Verwendung des nach Auflösung des Vereins und nach Beendigung der Liquidation vorhandenen Vereinsvermögens entscheidet die Versammlung, die die Auflösung beschließt.
     

§ 9 Führen der Vereinskasse

  • Der 1. Hauptkassierer hat sämtliche Bankbücher des gesamten Vereins unter Verschluss zu halten. Überweisungen bzw. Barzahlungen dürfen nur nach Vorlage und Genehmigungsvermerk des 1. Präsidenten bzw. des 1. Hauptkassierers vorgenommen werden.
     
  • Ohne vorherige Rücksprache mit dem 1. Präsidenten bzw. Vorstand ist kein Mitglied des Vereins berechtigt, Bestellungen jeglicher Art für den Verein vorzunehmen.


     
  • Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, bei der erstmaligen Wahl einen Kassenprüfer für zwei Jahre, den zweiten Kassenprüfer für ein Jahr, anschließend alle zwei Jahre im Wechsel einen Kassenprüfer für zwei Jahre. Wiederwahl ist nicht möglich. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
     

§ 10 Termine, Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Das Schützenfest wird alljährlich am 2. Sonntag im Juli gefeiert. Der Auftakt beginnt mit dem Schützenappell am Donnerstag davor und endet mit der Nachfeier am Dienstagabend der darauf folgenden Woche.
     
  • Der Standort des Frühschoppens muss innerhalb des Gebietes der Samtgemeinde Uelsen liegen. Die dort zum Ausschank kommenden Getränke müssen vom jeweiligen Festwirt bezogen werden.
     
  • Am Königsschießen können alle Mitglieder teilnehmen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem Königsschießen werden den Anwärtern die jeweils gültigen finanziellen Regelungen vom 1. Präsidenten mitgeteilt.
     
  • Der jeweilige Schützenkönig übernimmt die Verpflichtung, eine neue Königsplakette zu stiften. Die Plakette ist mit dem Namen des Königs und der Königin zu versehen.
     
  • Der König darf nach 15 Jahren zum zweiten Mal die Königswürde erringen. Weiterhin darf der König erst ab dem 3. Jahr nach seiner Proklamation als Begleiter eines anderen Königs fungieren.
     
  • Jedes Mitglied, das König werden möchte, muss den Königsschuss selbst abgeben. Bei Eintragung zum Königsschießen sind alle drei Bewerber einschließlich der Begleiter bekannt zu geben.
     
  • Sollten keine Mitglieder zur Bewerbung auf die Königswürde anstehen, können der 1. und 2. Präsident sowie ein weiteres Vorstandsmitglied die sofortige Mitgliedschaft eines Bewerbers wirksam werden lassen.
     
  • Der König erhält vom Verein nach Ablegung der Königswürde einen Orden, worauf bescheinigt ist, dass er König war. Die Königin erhält eine goldene Anstecknadel mit dem Wappen der Gemeinde Uelsen.
     
  • Der jeweilige König trägt einen Hut mit rot-weißem Federbusch. König und Begleiter haben bei allen offiziellen Veranstaltungen einen schwarzen Anzug zu tragen. Bei den Damen ist festliche Kleidung vorgeschrieben.
     
  • Der jeweilige Königsthron besteht aus König, Königin, zwei Ehrendamen und zwei Begleitern. Der Mundschenk wird vom Verein gestellt.
     
  • Der 1. und 2. Kommandeur haben einen Hut mit grün-weißem Federbusch zu tragen.
     
  • Zur Durchführung von Festlichkeiten steht dem Vorstand ein Festausschuss zur Seite, dessen Mitglieder von den Vorsitzenden des Festausschusses unter Zustimmung der beiden Präsidenten bestimmt werden.
     
  • Die ehemaligen Könige des Vereins führen jährlich ein Kaiserschießen durch. Die jeweils gültigen finanziellen Regelungen werden den Anwärtern auf Wunsch vom 1. Präsidenten mitgeteilt. Der Kaiser erhält einen Orden. Mit einem Abstand von 3 Jahren nach der letzten Proklamation können die ehemaligen Könige die Kaiserwürde auch mehrmals erlangen.
     

§ 11 Ehrungen

  • Mitgliedern werden durch Orden folgende Ehrungen zuteil:

    – 25 Jahre Mitgliedschaft
    – 40 Jahre Mitgliedschaft
    – 50 Jahre Mitgliedschaft
    – 60 Jahre Mitgliedschaft
     
  • Besondere Ehrungen werden nur vom engeren Vorstand beschlossen.

     

§ 12 Verschiedenes

  • Sollte sich innerhalb des Vereins eine selbstständige Unterabteilung bilden, so gelten die Richtlinien dieser Satzung. Der Präsident des Schützenvereins ist jeweils Vorsitzender dieser Unterabteilung.
     
  • Der Verein ist gegen Haftpflicht und Unfall versichert.
  • Die Sportschützen sind als eigenständiger Verein dem Schützenverein angegliedert. Sie verpflichten sich alljährlich ein Schnurschießen durchzuführen. Die Termine sind mit dem Vorstand abzustimmen.

     

§ 13 Inkrafttreten

 

  • Diese Satzung wird mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes rechtswirksam.
     
  • Alle bisherigen Satzungen treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
     
  •  

Uelsen, 20. Januar 2008

 

1. Präsident

Heinz Kamphuis

 

2. Präsident

Gerhard Grobbe

 

Schützenkönig des Jahres 2007/2008

Jürgen Höllmann

 

Geschäftsführer

Erwin Lübbermann

 

1. Kassierer

Jörg Kamps

 

2. Kassierer

Heiko Heemann

 

1. Festausschussvorsitzender

Albert van Tübbergen

 

Protokollführer

Siegfried Bleumer